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Neue Regeln für die Sachkundeprüfung

 

Die IHK-Organisation entwickelt das Bewertungsschema für die Sachkundeprüfungen weiter. Derzeit steht eine Aktualisierung für den schriftlichen Teil bei der Prüfung im Bewachungsgewerbe an.

Zum Hintergrund: Aktuell werden in der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Punkte für eine Aufgabe nur dann vergeben, wenn die Richtig/Falsch-Markierungen für die Antwortvorschläge genau mit der Musterlösung übereinstimmen. D. h., wenn bei einer Multiple Choice Frage nur eine Antwort richtig markiert wurde, und eine zweite richtige Antwort nicht oder eine falsche Antwort stattdessen markiert wurde, gibt es 0 Punkte.

Ab dem 1. Juli 2025 wird nach Teilantworten ausgewertet, so dass eine richtige Teilantwort auch einen Punkt ergeben kann.
D. h. im oben genannten Beispiel gibt es einen Punkt für die eine richtige Antwort.
Die automatische Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils wird entsprechend angepasst, so dass die elektronisch durchgeführten Prüfungen das neue Bewertungsschema ohne manuelles Eingreifen umsetzen.
Da ab dem 1. Juli 2025 auch Teilpunkte gegeben werden, können insofern mehr Punkte erzielt werden. Das Niveau des schriftlichen Prüfungsteils soll sich jedoch nicht ändern. Um die neue Bewertung auszugleichen, wird die Anzahl der Prüfungsfragen erhöht. Die Verteilung der Schwerpunkte bleibt jedoch den rechtlichen Anforderungen entsprechend unverändert, ebenso der relevante Stoffumfang.

Der Rahmenstoffplan bleibt unverändert.
Im Hinblick auf den mündliche Prüfungsteil gibt es keine Veränderung.

Die neue Regelung wird bundesweit einheitlich zum selben Stichtag bei allen IHKs umgesetzt.
Die aktuelle Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt bis zum 30.06.2025:
72 Prüfungsfragen ergeben maximal 100 Punkte (= 100 Prozent).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 50 Punkte (50 Prozent) erforderlich.

Die neue Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt ab dem 01.07.2025:
82 Prüfungsfragen ergeben maximal 120 Punkte (= 100 Prozent neu).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 60 Punkte (50 Prozent neu) erforderlich.

Bei Fragen steht Ihnen Ihre zuständige IHK gerne zur Verfügung.
Ob sich das neue Bewertungsschema auf die Durchfallquoten der SKP auswirkt, die je nach Region zwischen 30 und 70% liegen, wird sich zeigen.